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Die Steinmeier Consulting hat erfolgreich am System der Qualitätskontrolle
der Wirtschaftsprüferkammer teilgenommen und ist berechtigt, über
den 31.12.2005 hinaus gesetzliche Prüfungen auszuführen.
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Erfahrung und Kompetenz in Sachen Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung
sowie Unternehmensberatung und Qualitätskontrolle
Neben dem Hauptbetätigungsfeld, der Steuerberatung (insbes. Umwandlung,
Verschmelzung, Nachfolgeplanung, Erbschaft und Testamentsvollstreckung),
erstellen wir Steuererklärungen, übernehmen die Lohnbuchführung
und Lohnabrechnung sowie die Finanzbuchhaltung (FiBu). Sehr ernst nehmen
wir unsere Begleitung bei den steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen
Außenprüfungen (Betriebsprüfung, digitale Außen-/,
Lohnsteuer-/, Umsatzsteuersonderprüfung).
Die erfolgreiche Teilnahme an dem System für Qualitätskontrolle
für Wirtschaftsprüfer (Peer Review) berechtigt uns als Abschlussprüfer
für Jahresabschlussprüfungen (Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht)
nach HGB und IAS/IFRS. Diese Erfahrungen gehen in die Jahresabschlusserstellung,
Unternehmensbewertung und Erstellung von Sonderbilanzen ein.
Unumgänglich ist mittlerweile die Unterstützung in der Unternehmensberatung
und Unternehmensnachfolge. Dazu sind betriebswirtschaftliche Planrechnungen,
Liquiditätspläne und die Sicherstellung der Finanzierung erforderlich,
sei es durch Beteiligungen Dritter oder durch Erfüllung der Rating-Kriterien
nach Basel II. Bei Existenzgründungen helfen wir mit der Erstellung
des Business-Planes und Schulung der Erstellung.
News
03.09.2010
Keine Wählbarkeit von Leiharbeitnehmern im Entleiherbetrieb
Bei Betriebsratswahlen sind zur Arbeitsleistung überlassene Arbeitnehmer im Entleiherbetrieb nicht wählbar. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Solche Arbeitnehmer besäßen im Entleiherbetrieb zwar ein aktives Wahlrecht, ein passives Wahlrecht stehe ihnen hingegen nicht zu.
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03.09.2010
Keine Schenkungsteuer bei zinsloser Stundung eines nicht geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs
Eltern hatten ihre Tochter durch gemeinschaftliches Testament als Schlusserbin eingesetzt. Diese stundete mit notariellem Vertrag dem überlebenden Elternteil bis zu dessen Tod den ihr beim Tod des Erstversterbenden zustehenden Pflichtteilsanspruch.
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02.09.2010
Antrag auf vorläufige Weiterbeschäftigung über den Kündigungszeitpunkt hinaus
Bei Kündigungsschutzprozessen kommt es für die Höhe der Gerichts- und Anwaltskosten darauf an, welchen Streitwert das jeweilige Verfahren hat. In diesem Zusammenhang hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entschieden, dass der Wert eines Antrags auf vorläufige Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers über den Kündigungszeitpunkt hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzrechtsstreits regelmäßig in Höhe eines Monatsgehalts des Arbeitnehmers festgesetzt werden kann.
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02.09.2010
Auch bei Zusage nochmaligen Nachdenkens über Kündigung muss Arbeitnehmer sich nach Kündigung arbeitssuchend melden
Wenn einem Arbeitnehmer gekündigt wird, muss er sich auch dann unverzüglich arbeitssuchend melden, wenn der Arbeitgeber erklärt, noch einmal über die Kündigung nachdenken zu wollen. Ansonsten droht ihm eine Verringerung seines Leistungsanspruchs in der Arbeitslosenversicherung.
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01.09.2010
Kein Herstellerprivileg für Erzeugung tierischer Fette, die nicht als Kraft oder Heizstoff verwendet werden
Energieerzeuger können die zur Aufrechterhaltung des Betriebes notwendigen Kraftstoffe energiesteuerfrei verwenden. Ein Betrieb bezog Schlachtnebenprodukte, insbesondere Knochen und Fette, die er zu tierischen Proteinen (Fleischknochenmehl) und tierischen Fetten (Knochenfett) verarbeitete.
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