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Die Steinmeier Consulting hat erfolgreich am System der Qualitätskontrolle der Wirtschaftsprüferkammer teilgenommen und ist berechtigt, über den 31.12.2005 hinaus gesetzliche Prüfungen auszuführen.

 

 

 

 

 

 

Erfahrung und Kompetenz in Sachen Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung sowie Unternehmensberatung und Qualitätskontrolle

 

Neben dem Hauptbetätigungsfeld, der Steuerberatung (insbes. Umwandlung, Verschmelzung, Nachfolgeplanung, Erbschaft und Testamentsvollstreckung), erstellen wir Steuererklärungen, übernehmen die Lohnbuchführung und Lohnabrechnung sowie die Finanzbuchhaltung (FiBu). Sehr ernst nehmen wir unsere Begleitung bei den steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Außenprüfungen (Betriebsprüfung, digitale Außen-/, Lohnsteuer-/, Umsatzsteuersonderprüfung).

 

Die erfolgreiche Teilnahme an dem System für Qualitätskontrolle für Wirtschaftsprüfer (Peer Review) berechtigt uns als Abschlussprüfer für Jahresabschlussprüfungen (Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht) nach HGB und IAS/IFRS. Diese Erfahrungen gehen in die Jahresabschlusserstellung, Unternehmensbewertung und Erstellung von Sonderbilanzen ein.

 

Unumgänglich ist mittlerweile die Unterstützung in der Unternehmensberatung und Unternehmensnachfolge. Dazu sind betriebswirtschaftliche Planrechnungen, Liquiditätspläne und die Sicherstellung der Finanzierung erforderlich, sei es durch Beteiligungen Dritter oder durch Erfüllung der Rating-Kriterien nach Basel II. Bei Existenzgründungen helfen wir mit der Erstellung des Business-Planes und Schulung der Erstellung.

 

News

03.09.2010

Keine Wählbarkeit von Leiharbeitnehmern im Entleiherbetrieb


Bei Betriebsratswahlen sind zur Arbeitsleistung überlassene Arbeitnehmer im Entleiherbetrieb nicht wählbar. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Solche Arbeitnehmer besäßen im Entleiherbetrieb zwar ein aktives Wahlrecht, ein passives Wahlrecht stehe ihnen hingegen nicht zu.
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03.09.2010

Keine Schenkungsteuer bei zinsloser Stundung eines nicht geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs


Eltern hatten ihre Tochter durch gemeinschaftliches Testament als Schlusserbin eingesetzt. Diese stundete mit notariellem Vertrag dem überlebenden Elternteil bis zu dessen Tod den ihr beim Tod des Erstversterbenden zustehenden Pflichtteilsanspruch.
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02.09.2010

Antrag auf vorläufige Weiterbeschäftigung über den Kündigungszeitpunkt hinaus


Bei Kündigungsschutzprozessen kommt es für die Höhe der Gerichts- und Anwaltskosten darauf an, welchen Streitwert das jeweilige Verfahren hat. In diesem Zusammenhang hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entschieden, dass der Wert eines Antrags auf vorläufige Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers über den Kündigungszeitpunkt hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzrechtsstreits regelmäßig in Höhe eines Monatsgehalts des Arbeitnehmers festgesetzt werden kann.
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02.09.2010

Auch bei Zusage nochmaligen Nachdenkens über Kündigung muss Arbeitnehmer sich nach Kündigung arbeitssuchend melden


Wenn einem Arbeitnehmer gekündigt wird, muss er sich auch dann unverzüglich arbeitssuchend melden, wenn der Arbeitgeber erklärt, noch einmal über die Kündigung nachdenken zu wollen. Ansonsten droht ihm eine Verringerung seines Leistungsanspruchs in der Arbeitslosenversicherung.
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01.09.2010

Kein Herstellerprivileg für Erzeugung tierischer Fette, die nicht als Kraft oder Heizstoff verwendet werden


Energieerzeuger können die zur Aufrechterhaltung des Betriebes notwendigen Kraftstoffe energiesteuerfrei verwenden. Ein Betrieb bezog Schlachtnebenprodukte, insbesondere Knochen und Fette, die er zu tierischen Proteinen (Fleischknochenmehl) und tierischen Fetten (Knochenfett) verarbeitete.
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