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Die Steinmeier Consulting hat erfolgreich am System der Qualitätskontrolle der Wirtschaftsprüferkammer teilgenommen und ist berechtigt, über den 31.12.2005 hinaus gesetzliche Prüfungen auszuführen.

 

 

 

 

 

 

Erfahrung und Kompetenz in Sachen Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung sowie Unternehmensberatung und Qualitätskontrolle

 

Neben dem Hauptbetätigungsfeld, der Steuerberatung (insbes. Umwandlung, Verschmelzung, Nachfolgeplanung, Erbschaft und Testamentsvollstreckung), erstellen wir Steuererklärungen, übernehmen die Lohnbuchführung und Lohnabrechnung sowie die Finanzbuchhaltung (FiBu). Sehr ernst nehmen wir unsere Begleitung bei den steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Außenprüfungen (Betriebsprüfung, digitale Außen-/, Lohnsteuer-/, Umsatzsteuersonderprüfung).

 

Die erfolgreiche Teilnahme an dem System für Qualitätskontrolle für Wirtschaftsprüfer (Peer Review) berechtigt uns als Abschlussprüfer für Jahresabschlussprüfungen (Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht) nach HGB und IAS/IFRS. Diese Erfahrungen gehen in die Jahresabschlusserstellung, Unternehmensbewertung und Erstellung von Sonderbilanzen ein.

 

Unumgänglich ist mittlerweile die Unterstützung in der Unternehmensberatung und Unternehmensnachfolge. Dazu sind betriebswirtschaftliche Planrechnungen, Liquiditätspläne und die Sicherstellung der Finanzierung erforderlich, sei es durch Beteiligungen Dritter oder durch Erfüllung der Rating-Kriterien nach Basel II. Bei Existenzgründungen helfen wir mit der Erstellung des Business-Planes und Schulung der Erstellung.

 

News

18.05.2012

Private Haftpflichtversicherung mindert nicht die Einkünfte des Kindes


Bei der Berechnung der kindergeldschädlichen Einkünfte können die Aufwendungen für eine private Haftpflichtversicherung nicht abgezogen werden.
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18.05.2012

Regelmäßige Rentenanpassungen in der gesetzlichen Rentenversicherung sind zu 100 % einkommensteuerpflichtig


Ab dem Veranlagungszeitraum 2005 werden Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit dem sog. Besteuerungsanteil besteuert.
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17.05.2012

Nicht erfüllte Unterhaltsansprüche sind kein Bezug


Ein Vater bezog Kindergeld für seine bis September 2003 in Ausbildung befindliche Tochter, die nach der Trennung von ihrem Mann im August 2002 im Jahr 2005 geschieden wurde und für die der Ex-Ehemann keinen Unterhalt bezahlte.
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17.05.2012

Offensichtlich verkehrsgünstigere Straßenverbindung bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erfordert keine große Zeitersparnis


Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte kann eine Entfernungspauschale von 0,30 € je Entfernungskilometer als Werbungskosten geltend gemacht werden.
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16.05.2012

Keine Rückstellung für Verrechnungsverpflichtungen


Im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen (z. B. Miet- oder Nutzungsverträge) gibt es Verpflichtungen, in der Vergangenheit zu viel vereinnahmte Entgelte nicht sofort zu erstatten
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sind nichts anderes als Strategien des Handelns