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Die Steinmeier Consulting hat erfolgreich am System der Qualitätskontrolle der Wirtschaftsprüferkammer teilgenommen und ist berechtigt, über den 31.12.2005 hinaus gesetzliche Prüfungen auszuführen.

 

 

 

 

 

 

Erfahrung und Kompetenz in Sachen Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung sowie Unternehmensberatung und Qualitätskontrolle

 

Neben dem Hauptbetätigungsfeld, der Steuerberatung (insbes. Umwandlung, Verschmelzung, Nachfolgeplanung, Erbschaft und Testamentsvollstreckung), erstellen wir Steuererklärungen, übernehmen die Lohnbuchführung und Lohnabrechnung sowie die Finanzbuchhaltung (FiBu). Sehr ernst nehmen wir unsere Begleitung bei den steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Außenprüfungen (Betriebsprüfung, digitale Außen-/, Lohnsteuer-/, Umsatzsteuersonderprüfung).

 

Die erfolgreiche Teilnahme an dem System für Qualitätskontrolle für Wirtschaftsprüfer (Peer Review) berechtigt uns als Abschlussprüfer für Jahresabschlussprüfungen (Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht) nach HGB und IAS/IFRS. Diese Erfahrungen gehen in die Jahresabschlusserstellung, Unternehmensbewertung und Erstellung von Sonderbilanzen ein.

 

Unumgänglich ist mittlerweile die Unterstützung in der Unternehmensberatung und Unternehmensnachfolge. Dazu sind betriebswirtschaftliche Planrechnungen, Liquiditätspläne und die Sicherstellung der Finanzierung erforderlich, sei es durch Beteiligungen Dritter oder durch Erfüllung der Rating-Kriterien nach Basel II. Bei Existenzgründungen helfen wir mit der Erstellung des Business-Planes und Schulung der Erstellung.

 

News

30.07.2010

Lei­tungs­was­ser­scha­den: Ver­si­che­rungs­neh­mer hat auch An­spruch auf Scha­dens­re­gu­lie­rung be­züg­lich der durch Sa­nie­rungs­ar­bei­ten kon­ta­mi­nier­ten Ge­schäfts­wa­re


In einem vom Landgericht Köln entschiedenen Fall nahm die Betreiberin eines Geschäfts für Damendessous ihre Versicherung aus Anlass eines Leitungswasserschadens auf Gewährung von Versicherungsschutz aus einer Geschäftsversicherung in Anspruch. Der Mieter der Räume unter dem Ladenlokal hatte die Hausverwaltung über den Austritt von Leitungswasser informiert, die daraufhin eine Installationsfirma mit der Schadensbeseitigung beauftragte. Infolge der Arbeiten der Installationsfirma ‑ die beim notwendigen Öffnen des Oberbodens keine Schutzmaßnahmen gegen Staub und Schmutz getroffen hatte ‑ wurden die gesamte Geschäftseinrichtung und die Waren mit Staub und Schimmelpilzen kontaminiert.......
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29.07.2010

Zu­sam­men­fas­sen­de Mel­dung muss ab Ju­li 2010 frü­her ab­ge­ge­ben wer­den


Am 1. Juli 2010 tritt eine neue Vorschrift in Kraft, die die Vorgaben der EU umsetzt und die Frist zur Abgabe der Zusammenfassenden Meldungen bei innergemeinschaftlichen Warenlieferungen und Lieferungen erheblich verkürzt.....
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29.07.2010

Aus­gleich des steu­er­li­chen Nach­teils ei­nes un­ter­halts­be­rech­tig­ten frü­he­ren Ehe­gat­ten


Ein unterhaltsberechtigter früherer Ehegatte hatte dem Antrag des Unterhaltspflichtigen auf Durchführung des steuerlichen Realsplittings nach dessen Zusicherung, alle hieraus entstehenden wirtschaftlichen Nachteile zu ersetzen, zugestimmt.....
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28.07.2010

Or­ches­ter­mu­si­ker kann ge­gen­über sei­nem Or­ches­ter um­satz­steu­er­freie Leis­tun­gen er­brin­gen


Entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die Leistung eines selbstständigen Einzelmusikers gegenüber „seinem" Orchester umsatzsteuerfrei ist. Handelt es sich um ein nicht staatliches Orchester, ist jedoch Voraussetzung, dass für den Orchestermusiker eine Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde vorliegt, dass er die gleichen kulturellen Aufgaben wie ein staatliches Orchester erfüllt...
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28.07.2010

Vor­steu­er­auf­tei­lung bei Bau­maß­nah­men von de­ren Ein­ord­nung als Her­stel­lungs- oder Er­hal­tungs­auf­wand ab­hän­gig


Errichtet ein Unternehmer ein Gebäude oder tätigt im Zusammenhang mit dessen Erwerb sog. anschaffungsnahe Aufwendungen, kommt es für den Vorsteueraufteilungsmaßstab (z. B. Flächenmaßstab) darauf an, in welchem Umfang das gesamte Gebäude zur Ausführung nicht umsatzsteuerbarer bzw. umsatzsteuerpflichtiger Ausgangsleistungen einerseits und steuerfreier Ausgangsleistungen andererseits verwendet wird.
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sind nichts anderes als Strategien des Handelns