 |
| Suche |
| |
|
|
Die Steinmeier Consulting hat erfolgreich am System der Qualitätskontrolle
der Wirtschaftsprüferkammer teilgenommen und ist berechtigt, über
den 31.12.2005 hinaus gesetzliche Prüfungen auszuführen.
|
Erfahrung und Kompetenz in Sachen Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung
sowie Unternehmensberatung und Qualitätskontrolle
Neben dem Hauptbetätigungsfeld, der Steuerberatung (insbes. Umwandlung,
Verschmelzung, Nachfolgeplanung, Erbschaft und Testamentsvollstreckung),
erstellen wir Steuererklärungen, übernehmen die Lohnbuchführung
und Lohnabrechnung sowie die Finanzbuchhaltung (FiBu). Sehr ernst nehmen
wir unsere Begleitung bei den steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen
Außenprüfungen (Betriebsprüfung, digitale Außen-/,
Lohnsteuer-/, Umsatzsteuersonderprüfung).
Die erfolgreiche Teilnahme an dem System für Qualitätskontrolle
für Wirtschaftsprüfer (Peer Review) berechtigt uns als Abschlussprüfer
für Jahresabschlussprüfungen (Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht)
nach HGB und IAS/IFRS. Diese Erfahrungen gehen in die Jahresabschlusserstellung,
Unternehmensbewertung und Erstellung von Sonderbilanzen ein.
Unumgänglich ist mittlerweile die Unterstützung in der Unternehmensberatung
und Unternehmensnachfolge. Dazu sind betriebswirtschaftliche Planrechnungen,
Liquiditätspläne und die Sicherstellung der Finanzierung erforderlich,
sei es durch Beteiligungen Dritter oder durch Erfüllung der Rating-Kriterien
nach Basel II. Bei Existenzgründungen helfen wir mit der Erstellung
des Business-Planes und Schulung der Erstellung.
News
18.05.2012
Private Haftpflichtversicherung mindert nicht die Einkünfte des Kindes
Bei der Berechnung der kindergeldschädlichen Einkünfte können die Aufwendungen für eine private Haftpflichtversicherung nicht abgezogen werden.
mehr Infos »
18.05.2012
Regelmäßige Rentenanpassungen in der gesetzlichen Rentenversicherung sind zu 100 % einkommensteuerpflichtig
Ab dem Veranlagungszeitraum 2005 werden Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit dem sog. Besteuerungsanteil besteuert.
mehr Infos »
17.05.2012
Nicht erfüllte Unterhaltsansprüche sind kein Bezug
Ein Vater bezog Kindergeld für seine bis September 2003 in Ausbildung befindliche Tochter, die nach der Trennung von ihrem Mann im August 2002 im Jahr 2005 geschieden wurde und für die der Ex-Ehemann keinen Unterhalt bezahlte.
mehr Infos »
17.05.2012
Offensichtlich verkehrsgünstigere Straßenverbindung bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erfordert keine große Zeitersparnis
Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte kann eine Entfernungspauschale von 0,30 € je Entfernungskilometer als Werbungskosten geltend gemacht werden.
mehr Infos »
16.05.2012
Keine Rückstellung für Verrechnungsverpflichtungen
Im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen (z. B. Miet- oder Nutzungsverträge) gibt es Verpflichtungen, in der Vergangenheit zu viel vereinnahmte Entgelte nicht sofort zu erstatten
mehr Infos »
|